Die Kultur des Türaushängens

Wenn es um das sozial kompatible Zusammenleben geht, ist viel von Kultur die Rede. So wird zum Beispiel eine Kultur des Dialogs verlangt, eine Kultur der Offenheit oder gerne auch eine Kultur des Wandels. Wer nach solchen Aufforderungen stumm bleibt, sich verschlossen oder starrsinnig gibt, kann natürlich keine Kultur haben. Er gilt dann in bester James-Bond-Manier als «njekulturni».

Ein Gerichtsbericht des «Tages-Anzeigers» vom 30. August machte mich nun mit einem gänzlich neuen Kulturbegriff bekannt. Es wird der kuriose Fall eines Vermieters geschildert, der seinem Mieter nicht nur sämtliche elektrischen Sicherungen, sondern auch die Wohnungstür weggenommen haben soll. Die Beweislage ist – wie immer bei interessanten Fällen – unklar. Der Vermieter verwies auf sein Alibi und eine vorgängige Polizeirazzia, in deren Zug die Tür entfernt worden sei. Der Mieter berichtete dagegen, er sei im Büro des Vermieters erschienen, um die Tür zurückzufordern und dabei tätlich bedroht werden.

So weit, so surreal. Der Anwalt des Vermieters wusste die Verdachtsmomente aber eloquent abzuwehren:

Sieht man den Angeklagten zum ersten Mal, würde man es ihm durchaus zutrauen, eine Wohnungstür entfernen zu lassen (…) Die paar wenigen Sätze, die er gestern vor Gericht sagte, erweckten aber einen ganz anderen Eindruck. (…) Was ihm vorgeworfen werde, stimme nicht, das sei nicht seine Art: «Ich bin ein lustiger, friedlicher Mensch.» Und sein Anwalt ergänzte: «Die Kultur des Türaushängens ist ihm fremd.»

Das Urteil steht noch aus.

Comments 1

  1. imbove wrote:

    Was unsere Kultur nicht alles hervorbringt. Wie immer wird die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegen.

    Posted 03 Sep 2006 at 16:00

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