Fahrtreppenbenutzungshinweise

Können Sie sich erinnern, mit welchen Wörtern Schweizer Rolltreppen um Ihre Aufmerksamkeit werben?

Nicht?

Dann lassen Sie sich von diesem sperrigen, aber in seiner ungehemmten Länge auch schönen Wort inspirieren:

Fahrtreppenbenutzungshinweise (S-Bahn-Station)

Nota bene: Nur weil die Wiener Transportunternehmen charmante Wörter verwenden, verzichten sie noch lange nicht auf die Erziehung und ggf. Massregelung ihrer Passagiere. Die kleingedruckte, aber grossflächige Annonce in den Trams mit einem Auszug aus den Beförderungsbestimmungen wäre in Zürich wohl nicht mehrheitsfähig (vgl. dazu die bierernste Debatte um die selbstgestrickte Gebrauchsgrafik der VBZ). Denn Sätze wie

[Von der Benützung der Bimbims sind ausgeschlossen:] Personen, von denen zu erwarten ist, dass sie durch ihren äußeren Zustand oder wegen ihres mitgeführten Handgepäcks oder der von ihnen mitgeführten lebenden Tiere den übrigen Fahrgästen Schaden zufügen oder das Beförderungsmittel verunreinigen.

würden hier glatt unter kaschiertes Wegweisungsgesetz fallen.

Die volle Dosis: Beförderungsbestimmungen als PDF

Wien-Special

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